1. Geltungsumfang1.1. Die nachstehenden Liefer-, Miet- und Zahlungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischenuns und
unseren Kunden.
1.2. Andere Vereinbarungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
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2. Angebot
2.1. Sämtliche Angebote sind, wenn nicht anders vereinbart, freibleibend.3. Preise3.1. Unsere Preise verstehen sich zzgl. der in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Mehrwertsteuer.
3.2. Der Mindestauftragswert pro Auftrag beträgt EUR 60,00 zzgl. 19 % MwSt. (EUR 71,40).
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4. Stornierung/Rücktritt des Auftraggeber4.1. Für Ausfallzeiten infolge ungünstiger Witterung kann kein Nachlass gewährt werden.
Das Wetterrisikoträgt der Auftraggeber/Mieter.
4.2. Bis 14 Tage vor der Veranstaltung berechnen wir 50 % des Mietpreises/Honorars.
4.3. Bis 7 Tage vor der Veranstaltung berechnen wir 80 % des Mietpreises/Honorars, danach 100 %.
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5. Lieferung
5.1.1 Anlieferungen sind nach Absprache ab einem Netto-Auftragswert von EUR 300,00gegen Aufpreis möglich.
Es wird nach Entfernungstabelle berechnen (ab 1,10 EUR/km) zzgl. Personalkosten. Die Vereinbarung eines
Miet-/Liefertermins erfolgt unter Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Unvorhergesehene, vom Vermieter/-käufer
nicht zu vertretende Ereignisse, wie z.B. Streik, Stau, Unwetter, Unfallschäden etc., berechtigen den Vermieter/-käufer
unter Ausschluß von Schadenersatzansprüchen des Mieters/Käufers vom Miet-/Kaufvertrag zurückzutreten oder den
Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.
5.2. Der Aufbau der Spielgeräte ist im Mietpreis nicht enthalten. Der Mieter stellt Hilfskräfte für den Aufbau zur Verfügung.
6. Künstler
6.1. Der Auftraggeber sorgt auf eigene Kosten für die eventuell zur Durchführung derVeranstaltungen entsprechenden
Genehmigungen. Der Veranstalter zahlt eigenständig die Künstlersozialabgabe im Sinne des Paragraphes 24 KSVG
(Künstlersozialversicherungsgesetz) sofern er dieser unterliegt.
7. Zahlungsbedingungen
7.1. Rechnungen sind spätestens bis zum Veranstaltungstag vor Beginn des Events und ohne Abzugzahlbar. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Erfolgen die Zahlungen nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, wegen einseitiger Nicht- erfüllung seitens des Aufraggebers vom Vertrag zurückzutreten.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Die Lieferung der verkauften Waren erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gemäß§ 455 BGB mit den entsprechenden
Erweiterungen. Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
9. Mietsache
9.1. Die vermieteten Geräte sind und bleiben Eigentum des Auftragnehmers/Vermieters.
9.2. Der Auftraggeber/Mieter verpflichtet sich alle Geräte pfleglich zu behandeln; durch entsprechendesvolljähriges
Personal zu beaufsichtigen; am letzten Tag der Leihdauer an den Vermieterzurückzugeben.
9.3. Der Mieter ist verpflichtet die gemieteten Geräte bis zur Abholung gegen Verlust und Beschädigung zusichern.
Eine Lagerung der Spielgeräte über Nacht außerhalb von festen Überdachungen oder Gebäuden ist nicht gestattet.
Der Auftraggeber hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die ggf. Schäden aus Veranstaltungen übernimmt.
9.4. Eine Untervermietung der Geräte ist nicht gestattet.
9.5. Der Vermieter kann eine Kaution verlangen, diese ist am Miettag vom Mieter in bar zu hinterlegen.
9.6. Die Mietgeräte sind in gereinigtem Zustand zurückzugeben. Sollte eine Nachreinigungerforderlich sein, trägt der
Mieter die entstandenen Kosten. Bei Kautionshinterlegung wird derBetrag mit der hinterlegten Kaution verrechnet.
9.7. Der Auftragnehmer/Vermieter übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, solange nichtvorsätzlich
oder grob fahrlässig gehandelt wurde.
9.8. Schäden an den Mietgeräten oder Verlust der Mietartikel, auch Teile von diesen, werden demAuftraggeber/Mieter
zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.
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10. Sicherheitshinweise Spielgeräte und Gebrauchsanweisungen
10.1. Die Sicherheitshinweise und Gebrauchsanweisungen für unsere Mietgeräte sind Bestandteiljedes Mietvertrages
und vom Mieter unbedingt zu beachten.11. Erfüllungsort
11.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Düsseldorf.
12. Schlussbestimmungen - Salvatorische Klausel
12.1. Eine eventuelle Unwirksamkeit einzelner der vorstehenden Bedingungenberührt die Gültigkeit der übrigen
Bedingungen nicht.